Am 20.12.2019 wurde beschlossen, dass es in Zukunft den Führerschein B196 geben wird. Am 30.12.219 wurde es dann auch im Bundesgesetzblatt verkündet.
Der Gesetzgeber hat die Ausbildungsinhalte im theoretischen und auch praktischen Teil bestimmt.
Die Ausbildung können nur Fahrschulen anbieten, von denen der Inhaber die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A (nach § 17 Absatz 2 Fahrlehrergesetz) besitzt.
Umfang
Theorie: mind. 4 Doppelstunden
Praxis: mind. 5 Doppelstunden
>> Im Anschluss wird die Teilnahme durch die Fahrschule bestätigt, diese Bestätigung legt man dann dem Verkehrsamt vor und erhält den Eintrag B196 im Führerschein.
Preise
Kursbetrag (gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung) : € 755,00
Jede zusätzliche Übungsstunde (45 min): € 50,00
Unsere Ausbildungsfahrzeug sind: Honda CB 125 R (Bild) und Honda Automatikroller SH 125.
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