Am 20.12.2019 wurde beschlossen, dass es in Zukunft den Führerschein B196 geben wird. Am 30.12.219 wurde es dann auch im Bundesgesetzblatt verkündet.
Der Gesetzgeber hat die Ausbildungsinhalte im theoretischen und auch praktischen Teil bestimmt.
Die Ausbildung können nur Fahrschulen anbieten, von denen der Inhaber die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A (nach § 17 Absatz 2 Fahrlehrergesetz) besitzt.
Umfang
Theorie: mind. 4 Doppelstunden
Praxis: mind. 5 Doppelstunden
>> Im Anschluss wird die Teilnahme durch die Fahrschule bestätigt, diese Bestätigung legt man dann dem Verkehrsamt vor und erhält den Eintrag B196 im Führerschein.
Preise
Kursbetrag (gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung) : € 755,00
Jede zusätzliche Übungsstunde (45 min): € 50,00
Unsere Ausbildungsfahrzeug sind: Honda CB 125 R (Bild) und Honda Automatikroller SH 125.
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01 Jun 2023Romina hat heute die Fahrprüfung der Klasse A bestanden.
08 Mar 2023Jan hat heute die Führerscheinprüfung der Klasse B 197 bestanden.
29 Dec 2022Ole hat heute die Fahrprüfung für die Klasse B 197 bestanden.
09 Nov 2022Stefan hat heute die letzte Motorradprüfung für dieses Jahr 2022 bestanden.
03 Nov 2022Varinja hat heute die Fahrprüfung der Klasse B 197 bestanden